BSG, Urteil vom 22.06.1988 - 1 RA 73/87
Begriff der "rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung"
1. Das Fehlen einer Regelung, die hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen für das Frauenaltersruhegeld die seit 1.1.1968 zurückgelegten freiwillig versicherten Beschäftigungszeiten der vor 1968 befreiten weiblichen Angestellten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung iS von § 25 Abs. 3 AVG gleichstellt, stellt keine planwidrige Gesetzeslücke dar.
2. Insoweit liegt auch kein Verstoß gegen höherrangiges Recht vor.
Fundstellen: BSGE 63, 246
Normenkette:
AnVNG Art. 2 § 1 § 7a Abs. 1 § 54a Abs. 2
,
AVG § 25 Abs. 3
,
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1
,
RVO § 1248 Abs. 3
Vorinstanzen: SG München 24.06.1987 S 12 An 0461/86

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