Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 10.01.2012 - 3 U 181/09
Höhe des Jahresarbeitsverdienstes für die Berechnung einer Verletztenrente einer Tierärztin beim Wechsel zwischen einer Vollzeit- und einer Halbtagstätigkeit aufgrund einer Promotion
1. Erleidet eine ursprünglich in Vollzeit beschäftigte Versicherte einen Arbeitsunfall zu einem Zeitpunkt, in welchen wegen der Fertigung der Promotion absehbar befristet eine flexible Teilzeittätigkeit (hier: flexible Halbtagstätigkeit) vereinbart worden ist, und ist erkennbar, dass nach Abschluss der Promotion die Lebensstellung mindestens wieder der ursprünglichen entsprechen wird, ist es unbillig bei der Bemessung des Jahresarbeitsverdienstes als Grundlage der Unfallrente die tatsächlichen Einkünfte aus der befristeten Teilzeittätigkeit zugrunde zu legen.
2. Angemessen erscheint hier vielmehr ein Jahresarbeitsverdienst im Bereich einer Vollzeittätigkeit, wenn aus der Sicht ex ante nach Abschluss der Promotion eine erhebliche Verbesserung der Lebensstellung zu erwarten ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
Vorinstanzen: SG München 18.03.2009 S 23 U 287/05
I. Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts München vom 18.03.2009 sowie unter Abänderung des Bescheides vom 06.12.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.04.2005 verurteilt, bei der Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes mindestens den Betrag von 64.624,30 DM in Euro zugrunde zu legen und eine entsprechende Verletztenrente aufgrund des Arbeitsunfalls vom 14.04.2000 zu zahlen.
II. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
III. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: