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LSG Bayern, Urteil vom 10.01.2012 - 3 U 61/10
Höhe des Jahresarbeitsverdienstes für die Berechnung einer Verletztenrente eines Offsetdruckers nach einer beruflichen Qualifizierung zum Betriebswirt nach dem Arbeitsunfall
1. Kann ein Versicherter aufgrund eines Arbeitsunfalls seinen bisherigen Beruf (hier: Offsetdrucker) nicht mehr ausüben, und qualifiziert er sich im Folgenden zu einer höherwertigen Tätigkeit fort (hier: Betriebswirt), ist für die Bemessung der Verletztenrente dennoch der durchschnittliche Jahresarbeitsverdienst eines Offsetdruckers auf Dauer maßgeblich.
2. Dies gilt auch dann, wenn sich bei der späteren Bewilligung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen aufgrund von Anrechnungsvorschriften Nachteile im Rahmen der gesetzlichen Rente ergeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
RVO § 571
,
RVO § 573
,
RVO § 577
, ,
Vorinstanzen: SG Augsburg 11.01.2010 S 5 U 142/08
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 11. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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