LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.1996 - 5 Ka 2043/96
Kein einstweiliger Rechtsschutz wegen Zulassung eines teilzeitbeschäftigten Krankenhausarztes zur vertragsärztlichen Versorgung
Für die Frage, ob ein halbtags tätiger Krankenhausarzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden kann, liegen keine
ausreichenden Interessen vor, die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Regelung zugunsten des Arztes
rechtfertigen würden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGG § 97 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1
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