BGH, Urteil vom 29.01.2010 - V ZR 132/09
Voraussetzung für die Entstehung eines Zahlungsanspruches für den ersparten Zeitaufwand; Pflegeübernahme einer Person als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstückes
Kann ein Familienangehöriger, der als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks die Pflege des Übergebers übernommen hat, seine Leistung wegen Umzugs des Übergebers in ein Pflegeheim nicht mehr erbringen, wird sich dem im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung zu ermittelnden hypothetischen Parteiwillen im Zweifel nicht entnehmen lassen, dass an die Stelle des ersparten Zeitaufwands ein Zahlungsanspruch des Übergebers treten soll.
Fundstellen: FamRB 2010, 147, FamRZ 2010, 554, NJW 2010, 2649, NZM 2010, 759
Normenkette:
BGB § 157
Vorinstanzen: LG Mönchengladbach 24.06.2009 4 S 127/08 , AG Grevenbroich 10.06.2008 11 C 52/08
Die Revision gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 24. Juni 2009 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Von Rechts wegen

Entscheidungstext anzeigen: