BFH, Beschluss vom 18.03.1999 - VI B 203/98
Kindergeld; behindertes und in einem Pflegeheim untergebrachtes Kind
1. Die Rechtsverteidigung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht mutwillig, wenn die Gewährung von Kindergeld mit der Begründung abgelehnt wurde, ein in einem Pflegeheim untergebrachtes, behindertes Kind sei nicht außer Stande, sich selbst zu unterhalten, weil es Eingliederungshilfe nach dem BSHG erhält.
2. Im Beschwerdeverfahren kommt eine Kostenentscheidung nur in Betracht, wenn die Beschwerde erfolglos ist.
Fundstellen: BFH/NV 1999, 1209
Normenkette:
BSHG §§ 39 40
,
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 § 63 Abs. 1 S. 2
,
FGO § 142
,
ZPO § 114

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