BSG, Beschluss vom 14.02.2018 - 1 KR 1/18 B
Nichtzulassungsbeschwerde PKH-Verfahren PKH-Formular Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Für die Bewilligung von PKH ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes grundsätzlich Voraussetzung, dass sowohl der Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form, d.h. mit dem durch die PKHFV vom 06.01.2014 (BGBl I 34) eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden.
Normenkette:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 117 Abs. 2
,
ZPO § 117 Abs. 4
Vorinstanzen: LSG Hessen 14.12.2017 L 8 KR 530/16 , SG Frankfurt/Main 28.11.2016 S 34 KR 256/16
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2017 Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2017 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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