BSG, Urteil vom 03.05.2018 - 03.05.2018
Anspruchsvoraussetzungen zur Zahlung einer Vergütung aus einem AVGS
Der Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers nach § 45 SGB III hat folgende Voraussetzungen:
1. die Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins;
2. ein wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer;
3. die erfolgreiche Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden innerhalb der Geltungsdauer des AVGS und
4. für die Auszahlung der ersten Rate eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Normenkette:
Vorinstanzen: LSG Sachsen 03.11.2016 L 3 AL 124/14 , SG Chemnitz 26.06.2014 S 24 AL 512/13
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 3. November 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.
Der Streitwert wird auf 1000 Euro festgesetzt.

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