BSG, Urteil vom 08.11.2011 - 1 A 1/11
Zulässigkeit eines Wahltarifs einer Krankenkasse mit einem der Höhe nach gestaffelten Selbstbehalt und Beitragserstattung
Fundstellen: BSGE 109, 230, NZS 2012, 263
Normenkette:
GG Art. 3 Abs. 1
,
SGB V § 195 Abs. 1
,
SGB V § 53 Abs. 1
,
SGB V § 53 Abs. 8
,
SGB V § 53 Abs. 9
Vorinstanzen: LSG Hamburg 24.02.2011 L 1 KR 38/08 KL
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. Februar 2011 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 500 000 Euro festgesetzt.

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