LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.08.2018 - 20 AL 74/18
Vorinstanzen: SG Münster 15.03.2018 S 5 AL 8/18 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 15.03.2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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