BVerwG, Urteil vom 08.02.1977 - V C 4.76
»Eine Heranziehung von Eltern mit Einkommen unter der Einkommensgrenze zu den Kosten einer Fürsorgeerziehung ihres Kindes
bis zur Höhe der für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen kommt auch dann in Betracht, wenn die Fürsorgeerziehung
in einer Familienpflegestelle durchgeführt wird.«
Fundstellen: BVerwGE 52, 51
Normenkette: BSHG § 85 Nr. 3 S. 1
,
JWG § 81 Abs. 2, § 85 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: VGH Bayern , VG Würzburg