LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2003 - 11 KR 2467/03
Grenzen der Mitwirkung
Unter einem wichtigen Grund iS von §
65 Abs.
1 Nr.
2 SGB I sind die die Willensbildung bestimmenden Umstände zu verstehen, die die Weigerung entschuldigen und sie als berechtigt erscheinen
lassen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 24.04.2003 S 12 KR 2341/02