LSG Chemnitz, Urteil vom 03.01.2008 - 3 AL 166/07
Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Anspruch auf Gewährung einer Mobilitätshilfe
Die Kosten für eine Tätigkeit mit typischerweise ständig wechselnden Tätigkeitsstätten sollen durch Mobilitätsbeihilfen nicht
abgedeckt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Dresden 27.06.2007 S 29 AL 9/06