LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.01.2008 - 5 SF 3/06
Pauschgebührenpflicht für Leistungsträger nach dem SGB II im sozialgerichtlichen Verfahren
Für bis zum 31.7.2006 abgeschlossene gerichtliche Verfahren unterliegen Leistungsträger nach dem SGB II und auch kommunale
Leistungsträger nach dem SGB II, die auch für Sozialhilfeleistungen zuständig sind, der Pauschgebührenpflicht nach §
184 SGG. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 64 Abs. 3 S. 2
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Vorinstanzen: SG Lüneburg - 30 AS 588/05 ER Entscheidung - 17.01.2006