BVerwG, Urteil vom 25.11.1992 - 11 C 23.92
»Die Hauptprüfung im Studiengang Sozialwesen an der Fachhochschule Kiel ist eine Abschlußprüfung im Sinne des §
15 Abs.
3 a Satz 1
BAföG.
Für die Zulassung zur Abschlußprüfung in dem genannten Studiengang kann förderungsrechltich nicht auf die Ausgabe der Diplomarbeit
abgestellt werden.«
Fundstellen: BVerwGE 91, 192
Normenkette: (schleswig-holsteinische) Landesverordnung über die staatlichen Prüfungen im Studiengang Sozialwesen an der Fachhochschule
Kiel i.d.F. vom 4.8.1989 (GOVBl. S. 97) § 1 § 9 Abs. 2 § 16
,
Vorinstanzen: VG Schleswig-Holstein