BVerfG, Beschluss vom 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
Berücksichtigung einer nicht mehr ausgeübten Nebenbeschäftigung bei der Unterhaltsbemessung
Sollen einem Unterhaltsberechtigten fiktive Nebenverdienste angerechnet werden, so ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die zeitliche und physische Belastung durch die ausgeübte und die zusätzliche Arbeit dem Unterhaltspflichtigen unter Berücksichtigung auch der Bestimmungen, die die Rechtsordnung zum Schutz der Arbeitskraft vorgibt, abverlangt werden kann.
Fundstellen: FamRZ 2003, 661, FamRZ 2003, 661
Normenkette:
BGB § 1603 Abs. 2
,
GG Art. 2 Abs. 1
Vorinstanzen: OLG Hamm 08.03.2002 10 UF 65/01 , AG Recklinghausen 14.02.2001 41 F 298/00

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