OLG Hamburg, Urteil vom 27.03.1984 - 12 UF 19/84
Im Falle einer Unterhaltsbedürftigkeit infolge eigenen sittlichen Verschuldens kommt eine vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
nur dann in Frage, wenn die Zubilligung eines der Höhe nach beschränkten Billigkeitsunterhalts ein untragbares Ergebnis wäre.
Fundstellen: DRsp I(167)316c, FamRZ 1984, 610
, LSK-FamR/Hannemann, § 1611
BGB LS 6