LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2001 - 5 KA 1601/01
Erteilung einer Ermächtigung für einen Krankenhauspsychotherapeuten
Auf § 31 Ärzte-ZV gestützte Begehren auf Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung hängen von der Bedarfslage
ab, und damit ist von den Zulassungsgremien eine Bedarfsprüfung durchzuführen. Eine Zulassung kommt nur in Betracht, wenn
eine Versorgungslücke bei der ambulanten Versorgung der Versicherten besteht (hier beim Anspruch eines Krankenhauspsychotherapeuten
auf eine Ermächtigung, der Schwerstkranke, die er während der stationären Behandlung psychotherapeutisch betreut hat, auch
nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus psychotherapeutisch weiterbehandeln möchte). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
Ärzte-ZV § 1 Abs. 3 § 31
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 28.02.2001 S 1 KA 4268/00