BVerwG, Urteil vom 17.01.1980 - 5 C 48.78, FEVS 28, 309
»1. Ob ein Hausgrundstück "klein" im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 7
BSHG und aus diesem Grunde "Schonvermögen" ist, ist nach personenbezogenen Kriterien (Zahl der Bewohner des Hausgrundstücks und
ihrer besonderen Bedürfnisse) und nach sach- und wertbezogenen Kriterien (Größe, Zuschnitt und Ausstattung der Baulichkeit;
Größe des Grundstücks; Wert des Grundstücks einschließlich der Baulichkeit) zu beurteilen - "Kombinationstheorie" - (im Anschluß
an BVerwGE 47, 103).
2. Grundvermögen ist nicht schlechthin "Schonvermögen" im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 7
BSHG, sondern nur insoweit, als es dem Hilfesuchenden und seinen Angehörigen als Wohnstatt dient (im Anschluß an Urteil vom 21.
Oktober 1970 - BVerwG V C 33.70 - FEVS 18, 1).«
Fundstellen: BVerwGE 59, 295, FEVS 28, 309
Normenkette: BSHG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 88 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3, § 89
Vorinstanzen: OVG Niedersachsen , VG Hannover