BVerwG, Urteil vom 29.04.1982 - 5 C 89.80
»Der in §
8 Abs.
2 Satz 1 Nr.
2
BAföG für die Eltern des Ausländers geforderte Aufenthalt von drei Jahren im Geltungsbereich des Gesetzes ist bei einer Unterbrechung
von insgesamt mehr als drei Monaten nicht mehr gegeben.«
Fundstellen: BVerwGE 65, 282
Vorinstanzen: VGH Baden-Württemberg , I. VG Feiburg