OLG Hamm, Urteil vom 20.04.1990 - 12 UF 430/89
Eine volljährige Tochter, die ein eigenes, minderjähriges Kind betreut, ist in der Lage, die nicht durch Kindererziehung ausgefüllte Zeit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu nutzen; soweit sie dies unterläßt, hat sie keinen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern.
Fundstellen: FamRZ 1990, 1385 , LSK-FamR/Hannemann, § 1602 BGB LS 36, NJW-RR 1991, 580
Normenkette:
BGB § 1602