SG Wiesbaden, Beschluss vom 15.01.2008 - 16 AS 690/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gleichbehandlungsanspruch von Unionsbürgern bei fehlender Erwerbsfähigkeit
wegen nicht erteilter Arbeitsgenehmigung, Beiladung von Optionskommunen
1. Der Gleichbehandlungsanspruch von Unionsbürgern nach Art. 12 EG iVm Art. 18 EG besteht bis zum Beginn der Ausreisepflicht.
Er ist auch im Leistungssystem des SGB XII zu gewährleisten, wenn einer Gewährung von Arbeitslosengeld II die fehlende Erwerbsfähigkeit
entgegensteht, weil ein Antrag auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung-EU abgelehnt wurde.
2. Da bei alternativ zur Anwendung kommenden SGB II und SGB XII-Ansprüchen zumindest im Hauptsacheverfahren einen Fall der
notwendigen Beiladung besteht und mit § 6a SGB II eine rein verwaltungsorganisationsrechtliche Regelung und kein "Sonderprozessrecht"
geschaffen werden sollte, sind im Wege des "erst recht"-Schlusses die Rechtsfolgen der §
75 Abs.
2 und 5
SGG auch auf eine Optionskommune anzuwenden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AufenthG (2004) § 39 Abs. 6
,
EG Art. 12 Art. 18 Art. 39 Abs. 2
,
EGRL 38/2004
,
FreizügG/EU (2004) § 2 Abs. 2 Nr. 1 § 5 Abs. 5 § 6 § 7 Abs. 1 S. 1
,
SGB XII § 21 § 23 Abs. 3 S. 1 § 23 Abs. 3 S. 1 Alt. 2
,
SGB II § 6a Abs. 1 § 7 Abs. 1 S. 2 § 8 Abs. 2
,