LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.1999 - 5 KA 4441/97
Prüfung der Wirtschaftlichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung
Sowohl insgesamt als auch in jedem Teilbereich muß die Wirtschaftlichkeit eines Vertragsarztes grundsätzlich gegeben sein,
sowohl beim Gesamtfallwert, in jeder einzelnen Sparte, bei jeder Einzelleistung sowie auch bei den Arzneiverordnungen. Sowohl
ein Spartenvergleich als auch ein Einzelleistungsvergleich ist daher zulässig. Ob Überschreitungen im Bereich des offensichtlichen
Mißverhältnisses vorliegen, entzieht sich einer allgemeinverbindlichen Festlegung sondern hängt von den Besonderheiten des
jeweiligen Prüfungsgegenstandes und den Umständen des konkreten Falls ab. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 08.10.1997 S 1 KA 646/96