LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.1995 - 10 U 2478/94
Unfallversicherungsschutz von Sportvereinsmitgliedern beim Bau eines neuen Vereinsheims
Die beim Bau eines Vereinsheimes tätig gewordenen Vereinsmitglieder eines Sportvereins stehen unter beitragspflichtigem Unfallversicherungsschutz.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]