LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.1995 - 1 Kg 588/95
Anspruch auf Kindergeld für Ausländer
Nach § 1 Abs. 3 S. 1 BKGG muß der Ausländer im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sein muß. Die förmliche Feststellung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbehörde muß also vorliegen. Es ist unerheblich, ob diese zu Unrecht unterblieben oder verzögert worden ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BKGG § 1 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 27.12.1994 S 11 Kg 2564/94