LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.1993 - 3 Ar 1918/89
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Voraussetzungen für den Zugang eines Behinderten zur Werkstatt für Behinderte,
Eingangsverfahren
Für den Zugang des Behinderten zur WfB muss er in der Lage sein, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung
zu erbringen und werkstattfähig sein, dh gemeinschaftsfähig und ohne ein außerordentliches Pflegebedürfnis. Andernfalls kommt
nur die Aufnahme in das Eingangsverfahren in Betracht. Bei der Entscheidung über den Zugang zum Eingangsverfahren ist der
nach § 3 SchwbWV eingerichtete Fachausschuss zu beteiligen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 56 Abs. 1
,
AFG § 58 Abs. 1a S. 1 Nr. 1
,
AFG § 58 Abs. 1a S. 1 Nr. 2
,
SchwbG § 54 Abs. 1
,
SchwbG § 54 Abs. 2
,
SchwbG § 54 Abs. 3
,
SchwbWV § 1 Abs. 1
,
SchwbWV § 2
,
SchwbWV § 3 Abs. 1
,
SchwbWV § 3 Abs. 4 S. 1
,
SGB X § 13
,
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