BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - 5 C 61.77
»Auch wenn den Eltern des Auszubildenden die Bewilligung der Ausbildungsförderung nicht unverzüglich mitgeteilt worden war
(§
37 Abs.
4
BAföG), ist eine Überleitung von Unterhaltsansprüchen zwecks Inanspruchnahme für die Vergangenheit wegen der hierfür zusätzlich
in Betracht kommenden Rechtsgrundlage des §
1613 Abs.
1
BGB auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Negativ-Evidenz (BVerwGE 49, 311) grundsätzlich nicht rechtswidrig (Fortführung von BVerwGE 49, 322).«
Fundstellen: BVerwGE 56, 300
Vorinstanzen: VGH Baden-Württemberg , VG Karlsruhe