BSG, Urteil vom 28.05.2019 - 1 A 1/18
Anspruch auf Kostenerstattung für zusätzliche Leistungen als Satzungsleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung Keine Koppelung an eine ungekündigte Mitgliedschaft
Normenkette:
SGB V § 11 Abs. 6 S. 1-2
,
SGB V § 19 Abs. 1
,
SGB V § 195 Abs. 1
,
SGB I § 40 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 20.03.2018 L 5 KR 394/16 KL
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. März 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 50 000 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: