LSG Hessen, Urteil vom 19.07.1984 - J 10/81
Vorinstanzen: SG Gießen 26.11.1980 S 1 J 37/80
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 26. November 1980 aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, den Betrag in Höhe von 1.070,80 DM ab 1. Januar 1980 mit 4 v.H. zu verzinsen. Insoweit und bezüglich der Bescheide vom 27. März 1981 und 27. April 1981 wird die Klage abgewiesen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat der Klägerin auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen Aufwendungen des Berufungsverfahrens zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.

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