BGH, Urteil vom 26.10.2005 - XII ZR 34/03
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts
»a) Das staatliche Kindergeld ist in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen.
b) Auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes ist seine - um eine Ausbildungspauschale verminderte - Ausbildungsvergütung ebenfalls in vollem Umfang bedarfsdeckend anzurechnen.
c) Beides gilt auch dann, wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt, der mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.«
Fundstellen: BGHReport 2006, 93, BGHZ 164, 375, FamRZ 2006, 99, FuR 2006, 76, JR 2007, 22, MDR 2006, 518, NJW 2006, 57
Normenkette:
BGB § 1602 Abs. 1 § 1610 § 1612b Abs. 3
,
EStG § 74 Abs. 1 S. 3
Vorinstanzen: OLG Zweibrücken 25.07.2002 6 UF 193/01 , AG Kandel 14.11.2001 1 F 134/01

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