LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.12.2006 - 8 B 4/06
Ausschluss der Beschwerde in Vergütungsfestsetzungsverfahren
Da auf eine Erinnerung ergangene Beschlüsse des Sozialgerichts unanfechtbar sind, ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach
§ 55 RVG die Beschwerde an das LSG gegen die Entscheidung des SG ausgeschlossen. Nur in Verfahrensordnungen, die diese Beschwerdemöglichkeit nicht ihrerseits ausgeschlossen haben, ist die
Beschwerdemöglichkeit nach § 56 Abs. 2 Satz 1 iVm § 33 Abs. 3 RVG denkbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: RVG § 33 Abs. 3 § 56 Abs. 2 S. 1
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Vorinstanzen: SG Hannover 21.09.2006 S 4 SF 201/06