LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.04.2018 - 11 KR 639/17
Krankenversicherungspflicht aufgrund einer Entsendung
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Münster 15.09.2017 S 9 KR 91/17 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 15.09.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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