LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2002 - 1 KG 2329/00
Rückforderung beim unrechtmäßigen Doppelbezug von Kindergeld
1. Zu den Angelegenheiten der Sozialversicherung im Sinne von §
12 Abs
2 SGG zählen öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 31.01.1994.
2. Es liegt eine wesentliche Änderung im Sinne von § 48 SGB X vor, wenn ein Arbeitnehmer in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis der wechselt, das nach § 45 Abs 1
BKGG 1994 die Zuständigkeit des Landesamts für Besoldung und Versorgung begründet.
3. Ein atypischer Fall im Sinne von § 48 Abs. 1 S 2 SGB X liegt auch bei einem Mitverschulden der Behörde an einer unrechtmäßigen Doppelzahlung von Kindergeld nicht vor, wenn der
Berechtigte systematisch alles unterlassen hat, um zur Aufkärung des Sachverhalts beizutragen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 45 § 48
,
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 03.05.2000 S 11 KR 4305/99