LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2002 - 1 U 4230/99
Haftungsausfüllende Kausalität in der Unfallversicherung, Verschlimmerung einer vorbestehenden Erkrankung
Die Verschlimmerung einer vorbestehenden chronischen Nierenerkrankung kann als mittelbare Folge eines erlittenen Arbeitsunfalles
wegen Verabreichung des Schmerzmittels NSAR zwecks unfallbedingter Schmerzbehandlung angesehen werden. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Konstanz 29.07.1999 S 1 U 1477/95