LSG Sachsen, Beschluss vom 20.09.2016 - 7 AS 155/15
Abnutzung; Ausgaben; Bewilligungszeitraum; Durchschnittseinkommen; Erwerbseinkommen; Inspektion; Kfz; Kilometerpauschale; notwendig; Pkw; privater Pkw; Reparatur; Wartung; Werbungskosten
1. Allgemeine "Vorhaltekosten" für die Abnutzung eines Kraftfahrzeugs sind keine Ausgaben im Sinne des §11b Abs 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II.
2. Zweifel am gesetzgeberischen Willen, mit § 2 Abs. 3 AlgII-V a.F. bei der abschließenden Bedarfsberechnung im Bewilligungszeitraum ein durchschnittliches Monatseinkommen zuzulassen, sind seit Inkrafttreten des Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II ausgeräumt.
Normenkette:
SGB II § 11b
,
AlgII-V § 2 Abs. 3
,
SGB II § 41a
Vorinstanzen: SG Chemnitz 27.01.2015 S 20 AS 3124/14
I. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten des Klägers sind nicht zu erstatten.

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