BVerwG, Urteil vom 08.02.1980 - 5 C 61.78
»Kinderzuschuß, der dem Vater eines Auszubildenden als Teil der Sozialversicherungsrente gewährt wird, kann sozialhilferechtlich
anrechenbares Einkommen des Auszubildenden sein, wenn und soweit er an diesen weitergereicht wird und bei diesem ein Bedarf
besteht - es sei denn, daß diese Mittel für die Sicherung des Existenzminimums der übrigen Familienmitglieder fehlen würden.«
Fundstellen: BVerwGE 60, 18
Normenkette: BSHG §§ 2, 28, 76, § 86 Abs. 1
,
VwVfG § 48 Abs. 2
Vorinstanzen: OVG Niedersachsen , VG Braunschweig