BFH, Urteil vom 13.04.2016 - III R 28/15
Kindergeldberechtigung eines behinderten Kindes Ermittlung des Lebensbedarfs Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente
Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines persönlichen Unterhalts verfügt, ist eine Schmerzensgeldrente grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.
Fundstellen: BFHE 253, 249
Normenkette:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Vorinstanzen: FG Nürnberg 10.12.2014 3 K 361/14 EFG 2015, 931
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 10. Dezember 2014 3 K 361/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

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