BFH, Urteil vom 09.02.2012 - III R 47/08
Mitursächlichkeit einer Behinderung für die mangelnde Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in erheblichem Umfang i.R. der Kindergeldgewährung; Frage des Vorliegens einer seelischen Behinderung im Falle einer psychischen Erkrankung
NV: Macht der Kindergeldberechtigte eine seelische Behinderung als Grund für die nichtabgeschlossene Ausbildung seines Kindes geltend, kann das FG die Frage der Behinderung nicht einfach dahinstehen lassen und stattdessen auf einen wiederholten Studienfachwechsel abstellen, ohne die Gründe für diesen weiter aufzuklären.
Normenkette:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3
,
EStG § 62 Abs. 1
,
EStG § 63 Abs. 1 S. 1, 2
Vorinstanzen: FG Nürnberg 22.12.2006 VI 210/2006

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