BFH, Urteil vom 18.04.2013 - V R 48/11
Abzweigungsberechtigung des Sozialhilfeträgers bei Gewährung von Leistungen der Grundsicherung an ein schwerbehindertes Kind
Der Sozialhilfeträger ist grundsätzlich nicht abzweigungsberechtigt, wenn er Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung zahlt, das im Haushalt des Kindergeldberechtigten untergebracht ist.
Normenkette:
FGO § 102
,
AO § 5
,
SGB XII § 41 ff.
,
EStG § 74
Vorinstanzen: FG Sachsen-Anhalt 10.11.2011 5 K 454/11

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