BGH, Urteil vom 25.09.1986 - II ZR 272/85
Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts; Auswirkung von Willensmängeln bei Ausübung des Vorkaufsrechts
»a) Zur Auslegung des in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts mit der Klausel, daß sich das Vorkaufsrecht nicht auf einen Verkauf erstreckt, der mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen Erben erfolgt.
b) Zur Frage, wann Willensmängel, die zur Unwirksamkeit des Kaufvertrages führen, zugleich bewirken, daß auch der Vertrag zwischen Vorkaufsverpflichteten und -berechtigten unwirksam ist.«
Fundstellen: BB 1987, 84 , BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 1, BGHR BGB § 506 Geschäftsgrundlage 1, BGHR BGB § 705 Aktienpool 1, DB 1987, 157 , DRsp I(130)259e-f, MDR 1987, 293 , NJW 1987, 890 , WM 1987, 10 , ZfBR 1989, 185
Normenkette:
BGB § 705, § 505, § 511
Vorinstanzen: OLG Stuttgart , LG Stuttgart

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