BGH, Urteil vom 08.10.1980 - IVb ZR 505/80
Anrechnung des Kinderzuschusses zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente auf den Unterhaltsanspruch
Der Kinderzuschuß zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente des sorgeberechtigten Elternteils ist regelmäßig in der Höhe des durch ihn verdrängten Kindergeldbetrags anteilig auf den Unterhaltsanspruch des ehelichen Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil anzurechnen.
Fundstellen: DRsp I(167)261a, FamRZ 1981, 28 , LSK-FamR/Hannemann, § 1606 BGB LS 51, MDR 1981, 124 , NJW 1981, 172
Normenkette:
BGB § 1606