BGH, Urteil vom 04.11.1975 - VI ZR 217/73
Voraussetzungen des Feststellungsinteresses
Für die Bejahung eines rechtlichen Interesses an alsbaldiger Feststellung eines Rechtsverhältnisses i. S. von § 256 ZPO genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Entstehung weiterer, in der Zukunft liegender Ersatzansprüche.
Fundstellen: VersR 1976, 291
Normenkette:
ZPO § 256
Vorinstanzen: OLG Zweibrücken