BGH, Beschluss vom 08.06.2016 - XII ZB 84/15
Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt; Begrenzung der Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten durch den ehebedingten Erwerbsnachteil; Berücksichtigung dieses Nachteils in voller Höhe zugunsten des Unterhaltsberechtigten; Herabsetzung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt auf den angemessenen Lebensbedarf
Der ehebedingte Erwerbsnachteil des unterhaltsberechtigten Ehegatten begrenzt regelmäßig die Herabsetzung seines nachehelichen Unterhaltsanspruchs gemäß § 1578 b Abs. 1 BGB. Dieser Nachteil ist nicht hälftig auf beide geschiedenen Ehegatten zu verteilen, sondern in voller Höhe zugunsten des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.
Fundstellen: FamRB 2016, 334, FamRZ 2016, 1345, FuR 2016, 580, MDR 2016, 887, NJW 2016, 2256, NJW 2016, 8
Normenkette:
BGB § 1573 Abs. 2
,
BGB § 1578b Abs. 1
Vorinstanzen: AG Krefeld 23.07.2014 68 F 76/14 , OLG Düsseldorf 29.01.2015 II-9 UF 96/14
Tenor
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 9. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Januar 2015 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

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