BGH, Beschluss vom 21.12.1994 - XII ZR 209/94
Erwerbsobliegenheit der Mutter eines aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hervorgegangenen Kindes
Betreut eine Mutter ein aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hervorgegangenes Kind, so ist sie, auch wenn sie ihren ehelichen minderjährigen Kinder aus geschiedener Ehe aufgrund von deren Bedürftigkeit zum Barunterhalt verpflichtet ist, nicht zur Aufnahme einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung verpflichtet (so auch OLG Frankfurt, - 4 UF 118/91 - vom 12.02.1992, FamRZ 1992, 979).
Fundstellen: BGHR BGB § 1603 Abs. 1 Hausmann(-frau) 2, EzFamR BGB § 1601 Nr. 3, FamRZ 1995, 598 , NJW 1995, 1833 , NJW-RR 1995, 451
Normenkette:
BGB § 1356 Abs. 2 S. 1, § 1603 Abs. 1, Abs. 2
Vorinstanzen: OLG Karlsruhe , AG Mosbach

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