BGH, Urteil vom 17.12.2003 - XII ZR 224/00
Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern
»a) Wird ein mitverdienender Ehegatte von seinem Elternteil auf Unterhalt in Anspruch genommen, hängt seine Leistungsfähigkeit auch davon ab, ob sein angemessener Unterhalt bereits ganz oder teilweise durch den Familienunterhalt gedeckt ist.
b) Auch bei durchschnittlichen Einkünften beider Ehegatten kann dabei nicht ohne weiteres vom Verbrauch des gesamten Familieneinkommens ausgegangen werden, sondern es müssen zur Bemessung des Familienunterhalts auch die Konsum- und Spargewohnheiten der Familie berücksichtigt werden.
c) Zur Darlegungs- und Beweislast des seinem Elternteil unterhaltspflichtigen Ehegatten in einem solchen Fall (im Anschluß an Senatsurteil vom 15. Oktober 2003 - XII ZR 122/00 zur Veröffentlichung bestimmt).«
Fundstellen: BGHReport 2004, 376, FamRZ 2004, 370, FamRZ 2004, 441, FuR 2004, 419, MDR 2004, 450, NJW 2004, 677
Normenkette:
BGB § 1601 § 1603 Abs. 1 §§ 1360 1360a
Vorinstanzen: OLG Frankfurt/Main , AG Friedberg

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