BSG, Urteil vom 25.11.1986 - 11a RA 18/85
Rechtsschutzgarantie hinsichtlich einer Klagebefugnis gegen einen dem geschiedenen Ehegatten erteilten Rentenbescheid
»1. Daraus, daß gemäß § 55c Abs. 1 Satz 2 SVG (§ 1304a Abs. 4 Satz 2 RVO; § 83a Abs. 4 Satz 2 AVG; § 96a Abs. 4 Satz 2 RKG) das Ruhegehalt des Versorgungsausgleichspflichtigen erst gekürzt wird, wenn aus der Versicherung des Berechtigten eine Rente "zu gewähren ist", ist nicht zu schließen, die Versorgungsbehörde habe ungeachtet der Entscheidung des Versicherungsträgers über die Rentengewährung zu entscheiden.
2. Für eine Anfechtung des dem Versorgungsausgleichsberechtigten erteilten Rentenbescheides fehlt es dem Verpflichteten an der Klagebefugnis nach § 54 SGG
Fundstellen: BSGE 61, 27, SozR 3-1500 § 54 Nr. 71, ZTR 1987, 191
Normenkette:
AVG § 83a Abs. 4 Satz 2
,
RKG § 96a Abs. 4 Satz 2
,
RVO § 1304a Abs. 4 Satz 2
,
SGG § 54 Abs. 1 Satz 2 § 62
,
SVG § 55c Abs. 1 Satz 2
Vorinstanzen: SG Köln 22.02.1985 S 6 An 151/83

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