BSG, Urteil vom 09.11.1989 - 11 RAr 7/89
Verrechnung von Arbeitslosengeld gegen eine Beitragsforderung, Berücksichtigung von Kindergeld bei der Prüfung der Sozialhilfebedürftigkeit
1. Soweit es auf den Eintritt von Sozialhilfebedürftigkeit ankommt, erfordert die Verrechnung von Arbeitslosengeld gegen eine Beitragsforderung Feststellungen zu den Aufwendungen für Unterkunft.
2. Kindergeld ist bei der Prüfung der Sozialhilfebedürftigkeit als Einkommen zu berücksichtigen (Abgrenzung zu BSG vom 25.3.1982 - 10 RKg 2/81 = BSGE 53, 208 = SozR 1200 § 52 Nr. 6). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: BSGE 66, 63
Normenkette:
BSHG § 76 Abs. 1, § 77 Abs. 1, § 11
,
SGB I § 51 Abs. 2, § 52, § 54 Abs. 3, § 54 Abs. 6
,
ZPO § 850c