BSG, Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 26/78
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen 25.01.1978 , SG Lüneburg 22.06.1976
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des LSG Niedersachsen vom 25. Januar 1978 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat den Klägern außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens nicht zu erstatten.

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