BSG, Beschluss vom 28.12.2010 - 13 R 320/10
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei einem Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung
Es würde der Absicht des Gesetzgebers bei Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde zuwiderlaufen, wenn angebliche Verstöße gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung als Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geltend gemacht werden könnten, um auf diese Weise eine Überprüfung des Berufungsurteils hinsichtlich der Beweiswürdigung zu erreichen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 128 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 160 Abs. 2
,
SGG § 160a Abs. 2 S. 3
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 24.08.2010 L 11 R 4159/08 , SG Karlsruhe 03.06.2008 S 8 R 1749/07
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. August 2010 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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