BSG, Beschluss vom 10.07.2018 - 13 R 64/18
Rente wegen voller Erwerbsminderung Verfahren zur Erhöhung eines GdB und Rentenverfahren Keine gegenseitige Abhängigkeit Verschiedene rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
1. Auf die Entscheidung der zuständigen Behörde über einen Antrag auf Erhöhung eines GdB kommt es im Verfahren über eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht an.
2. Die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen hierfür sind unterschiedlich; der GdB und das Vorliegen einer Erwerbsminderung bedingen sich nicht gegenseitig.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Bayern 31.01.2018 L 1 R 351/15 , SG Landshut 09.12.2014 S 12 R 347/12
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

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